Die neuen Regeln für Mallorca Urlauber ab Juni 2014
Es wird sich einiges auf Mallorca ändern, nicht nur für die Touristen, wenn die neuen Gesetze umgesetzt werden. Schluß mit zuviel nackter Haut in der Innenstadt, das berühmt-berüchtigte „Eimer-Saufen“ soll ein Ende haben und vor allem die Sauberkeit auf Mallorca soll wieder hergestellt werden, damit die beliebte Urlaubsdestination wieder in vollem Glanz erstrahlen kann.
Zwar ist Prositution in Spanien nicht verboten, die Freier sollen trotzdem zur Kasse gebeten werden. Nicht nur die Urlauber müssen sich natürlich an die neuen Benimmregeln halten, auch die Einheimischen werden die Veränderungen spüren. Das Nicht-Entfernen von Hundekot ist kein Kavaliersdelikt mehr, Raucher dürfen mit Strafen beim Wegwerfen von Zigarettenkippen rechnen und Radfahren auf Fußwegen soll ebenfalls unterbunden werden. Außerdem ist Lärm durch Instrumente wie z.B. Schlagzeug oder Trommel verboten! Die Ruhezeiten auf Mallorca gelten von 14 bis 17 Uhr und von 21 bis 10 Uhr.
Mit wieviel Bußgeld muss beim Vergehen gerechnet werden?
Leichte Vergehen kosten zwischen 50 und 200 Euro, schwere werden mit 200 bis 400 Euro belegt und wer ein sehr schweres Vergehen begeht, dem wird ein Bußgeld von 400 bis 600 Euro berechnet. Wenn eine Gruppe in den Gesetzesverstoß involviert ist und der Verantwortliche nicht festgestellt werden kann, muss die gesamte Gruppe dafür geradestehen.
Bei sofortigem Bezahlen der Geldstrafe ist geplant, dass der Urlauber mit der Mindeststrafe davonkommt und eventuell noch einen Strafnachlass erhält, wer sich weigert die Strafe zu bezahlen bekommt im Heimatland eine entsprechende Benachrichtigung und wer auch dann noch stur nicht bezahlen will, dem droht sogar ein Strafverfahren.
Was genau aber ist jetzt am Ballermann bzw. in Palma veboten?
Hier einige Beispiele der neuen Benimmregeln, welche ab Juni 2014 für den Kern der Hauptstadt Palma de Mallorca gelten und ab September auf die ganze Stadt ausgeweitet werden:
- Öffentliche Demütigungen anderer Personen: Strafe 200-400 Euro
Sind die Opfer alte Menschen, Behinderte oder Minderjährige wird die Geldstrafe auf 400-600 Euro erhöht, gegebenenfalls muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. - Sprühen von Graffitis: Strafe 50-200 Euro
Wird zum Beispiel auf öffentliche Gebäuden gesprüht, erhöht sich das Bußgeld auf 200-400 Euro. Bei Sprühen von Graffitis an drei verschiedenen Stellen wird 400-600 Euro Strafgeld berechnet. Hinzu kommen noch die Kosten für die Säuberung. - Glücksspiel: Strafe 200-400 Euro
Das gilt für das berühmte Hütchenspiel zum Abzocken von Touristen. - Bettelei, Werbung an Windschutzscheiben: Strafe 50-200 Euro
Bei Bettelei mit Involvierung von Kindern erhöht sich die Strafe auf 400-600 Euro - Prostitution: Strafe 200-400 Euro
Das Strafgeld gilt für den Anbieter als auch den Konsumenten. - Öffentliche Auftritte, Musik: Strafe 50-200 Euro
Die Geldstrafe wird dann eingehoben, wenn gewisse Auflagen wie Aufführungen mit Tieren oder Kindern unter 16 Jahren, nach 21 Uhr im Stadtkern und nach 22 Uhr im Rest der Stadt, Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu anderen Künstlern etc. nicht befolgt werden. - Öffentliches Urinieren, spucken, Wegwerfen von Zigarettenkippen: Strafe 50-200 Euro
Ausspucken von Kaugummis, generelles Spucken auf die Straße, Wegwerfen von Zigarettenkippen. Auch das Teppichklopfen auf Balkonen bzw. Blumengießen mit „betröpfeln“ der Straße oder auch Klimaanlagen, die Wasser abgeben, fallen darunter. - Öffentliche Sauforgien und Drogen:
Strafe: 200-400 Euro für Trinkgelage
Strafe: 400-600 Euro für Drogenkonsum - Campieren: Strafe 50-200 Euro
Dies gilt für Schlafen auf Parkbänken, unerlaubtes Zelten. Obdachlose werden von den Strafen ausgenommen. - Vandalismus: Strafe 400-600 Euro
Auch die Kosten der Reparatur müssen übernommen werden. - Nicht-Benutzung von Radwegen: 50-200 Euro
Radfahrer müssen in Zukunft vorhandene Radwege bzw. Straße nutzen. Wenn Radfahrer Gehwege benutzen drohen Geldbußen. - Verbot von Badekleidung in der Innenstadt: Strafe 50-200 Euro
Schluß mit allzu freizügiger Bekleidung in der Stadt! - Verhalten am Strand: Strafe 200-400 Euro
Für die Mitnahme von Glas oder scharfen bzw. gefährlichen Gegenständen. Die Strafe wird auch für Duschen mit Seife an Strandduschen verhängt. - Nicht-Entfernen von Hundehaufen: Strafe 50-200 Euro
In Zukunft also immer das berühmte „Säckchen“ dabei haben! - Balconing: Strafe 200-400 Euro
Dies betrifft das Herumklettern von einem Balkon zum nächsten sowie das Springen vom Balkon in den Pool. - Polizeibehinderung: Strafe 400-600 Euro
Wer die Polizei an der Durchsetzung der Regeln hindert oder Winderstand leistet, wird mit dieser Buße bestraft.
Macht die beliebte Balearen-Insel Mallorca jetzt noch Spaß?
Wer nun der Meinung ist, Mallorca würde keinen Spaß mehr machen, liegt mit Sicherheit falsch. Man muss sich nur, wie in vielen anderen Urlaubsgebieten auch, an gewisse Regeln halten. Was am Ballermann bisher noch geduldet wurde, ist in vielen anderen Destinationen ohnehin undenkbar. Mit ein paar Freunden am Strand Spaß zu haben und Cocktails zu schlürfen wird mit Sicherheit niemals verboten werden, ist es aber unbedingt notwendig, sich in aller Öffentlichkeit ins Koma zu saufen?