Ein Stromanbieterwechsel wird von vielen Verbrauchern angestrebt. Sie möchten ihren bestehenden Stromvertrag kündigen, um zu einem günstigeren Stromlieferanten zu wechseln oder um der Umwelt zuliebe Ökostrom zu beziehen.
Der Wechsel zu einem anderen Anbieter gestaltet sich einfacher, als viele Verbraucher annehmen. Außerdem kann gelegentlich von einem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht werden. Vor dem Anbieterwechsel stehen allerdings sorgfältige Vergleiche der Strompreise unterschiedlicher Stromlieferanten.
Sorge, dass man während des Wechsels ohne Strom auskommen muss, brauchen Sie nicht zu haben. Bei meiner Recherche bin ich über VerbraucherMax auf die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gestoßen. In dieser Verordnung sind alle wichtigen Informationen und Rechte zum Übergang, zur Kündigung und zur Grundbedarfsdeckung verankert.
Ein genauer Stromvergleich führt zum besten Angebot
Ein Stromanbieterwechsel sollte überlegt erfolgen. Einige Stromanbieter machen mit einem Strompreis für ihre Kilowattstunden Werbung, der unter dem Preis für den Stromtarif der Grundversorger liegt. Diese Werbeversprechen gilt es zu überprüfen, wofür ein Stronvergleichsportal im Internet herangezogen werden kann. Praktische Vergleichsrechner ersparen viel Arbeit und führen auf unkomplizierte Weise zu einem günstigen Stromlieferanten.
Wer sich nachhaltig über die zukünftigen Einsparungen durch einen Stromanbieterwechsel freuen möchte, sollte jedoch weiterhin seinen Stromzähler im Auge behalten. Ein preiswerterer Stromliefervertrag sollte nicht zu einem erhöhten Verbrauch an Strom führen, da dies den Zählerstand in die Höhe treiben würde und wertvolle Einsparungen verhindert werden würden. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Verbraucher und Familien durch ein geschicktes Verhalten im Alltag Energie und somit Geld sparen.
Kündigungsfristen beim Stromanbieterwechsel beachten
- Sobald ein neuer Stromlieferant gefunden worden ist, sollte die Kündigung des alten Netzbetreibers erfolgen und ein Stromliefervertrag für den Alternativanbieter unterschrieben werden. In der Regel übernimmt der Alternativanbieter die Abwicklung der Kündigung.
- Eine durchgehende Stromversorgung wird dabei sichergestellt (siehe StromGVV). Meist dauert ein Anbieterwechsel zwischen drei und sechs Wochen. Verbraucher müssen allerdings die Kündigungsfrist beachten, die sie mit dem vorherigen Versorger vereinbart hatten. Dies kann unter Umständen ein Wechseln in die Länge ziehen.
- Die Verbraucherzentrale weist daraufhin, dass bei einer Ankündigung einer Preiserhöhung die Verbraucher das Recht zu einer Sonderkündigung haben. Da diese Kündigungsfrist sehr kurz ist, lohnt sich das Kündigungsschreiben selbst zu verfassen. Dies beschleunigt den Anbieterwechsel.
Stromanbieterwechsel im Fall eines Umzuges
Wer seinen Strom von einem Grundversorger erhält, kann mit dem Hinweis auf einen Umzug im Rahmen einer zweiwöchigen Frist kündigen. Diese Regelung ist gesetzlich verankert. Der Vermieter muss nicht darüber informiert werden, sofern der Mieter selbst Vertragspartner für den Stromliefervertrag ist.
Eine andere Rechtslage hinsichtlich der Kündigungsfrist stellt sich bei Mietern dar, die einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromversorger haben. Ein Blick in die AGB des Stromanbieters gibt darüber Aufschluss. Meist ist eine Umzugsklausel enthalten, die im Rahmen eines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht. Der Verbraucher sollte dann selbst die Kündigung durchführen.
Bei einigen Stromanbietern ist ein vorzeitiges Erlöschen des Vertrages nur möglich, wenn der Kunde außerhalb des Netzgebietes des Anbieters zieht. Sollte demnach innerhalb des Netzgebietes umgezogen werden, würden diese Stromlieferanten auf eine Erfüllung des Vertrags bestehen und den Verbraucher bis zu Vertragsende mit Strom beliefern.