Stichtag 30.11.: Wechsle deine Kfz-Versicherung rechtzeitig

Leere Bergstraße durch Nadelwald auf schneebedeckte Gipfel unter bewölktem Himmel

Stand: Oktober 2026

Für die meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November der wichtigste Termin des Jahres: Bis dahin muss deine Kündigung beim Versicherer angekommen sein, wenn du zum 1. Januar wechseln möchtest. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag. Hier erfährst du, welche Fristen gelten, welche Form reicht, wie du ohne Versicherungslücke wechselst und wann du auch nach dem Stichtag noch kündigen kannst.

Wie sich dein Beitrag zusammensetzt und an welchen Stellschrauben du sparen kannst, liest du in unserem Ratgeber Geld sparen bei der Kfz-Versicherung.

Warum gerade der 30. November?

Ein Kfz-Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn ihn niemand kündigt. Nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015) kannst du zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen; die Kündigung ist aber nur wirksam, wenn sie dem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Entscheidend ist also der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum, an dem du die Kündigung abschickst.

Bei den meisten Verträgen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Dann endet der Vertrag am 31. Dezember, und die Kündigung muss bis zum 30. November da sein. Einige Versicherer lassen das Versicherungsjahr aber an dem Tag beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Hat es zum Beispiel am 1. Oktober begonnen, kannst du nur zum 30. September kündigen (Verbraucherzentrale). Wann dein Versicherungsjahr endet, steht in deinem Versicherungsschein.

Welche Form reicht für die Kündigung?

Bei Verträgen, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, darf der Versicherer in seinen Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine Kündigung per E-Mail an die vom Versicherer angegebene Adresse kann also genügen, ebenso ein Brief oder ein Fax. Bei älteren Verträgen kann noch die Schriftform vereinbart sein; dann kündigst du sicherheitshalber per unterschriebenem Brief.

Weil es auf den rechtzeitigen Zugang ankommt, solltest du einen Nachweis haben. Bitte den Versicherer um eine Bestätigung der Kündigung, oder nutze ein Einschreiben mit Rückschein. Einen Grund musst du für die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres nicht angeben.

Diese Angaben gehören in die Kündigung:

  • dein Name und deine Anschrift
  • Name und Anschrift des Versicherers
  • Versicherungsnummer und Kennzeichen des Autos
  • der Zeitpunkt, zu dem du kündigst, zum Beispiel „zum Ablauf des Versicherungsjahres am 31.12.2026“
  • die Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und deiner SF-Klasse

So wechselst du ohne Versicherungslücke

  1. Versicherungsschein prüfen: Wann endet dein Versicherungsjahr? Hast du einen Rabattschutz vereinbart oder hattest du in diesem Jahr einen Schaden?
  2. Angebote vergleichen: Halte deinen Fahrzeugschein, deine SF-Klasse und deine voraussichtliche Jahresfahrleistung bereit. Einen ersten Überblick verschafft dir ein Online-Vergleichsrechner, zum Beispiel der Kfz-Versicherungsvergleich von Tarifcheck*. Vergleichsportale erhalten eine Provision und bilden laut Verbraucherzentrale nicht immer den ganzen Markt ab. Frag deshalb auch direkt bei einzelnen Versicherern nach.
  3. Bedingungen lesen: Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und die Rückstufung nach einem Schaden.
  4. Neuen Vertrag abschließen: Schließ den neuen Vertrag ab und warte die Annahme durch den neuen Versicherer ab, bevor du den alten Vertrag kündigst.
  5. Alten Vertrag kündigen: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer sein, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet.
  6. SF-Klasse bestätigen lassen: Lass dir vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen, welche SF-Klasse und welchen Schadenverlauf er dem neuen Anbieter meldet. Die Verbraucherzentrale berichtet von Fällen, in denen eine ungünstigere Einstufung gemeldet wurde, als auf der Beitragsrechnung stand.

Fällt die erste Rechnung des neuen Versicherers höher aus als vereinbart, rät die Verbraucherzentrale, den Beitrag trotzdem vollständig unter Vorbehalt zu zahlen. Sonst riskierst du deinen Versicherungsschutz.

Stichtag verpasst? Hier gilt ein Sonderkündigungsrecht

Auch nach dem 30. November kannst du in bestimmten Fällen kündigen. Die folgenden Regeln stammen aus dem Versicherungsvertragsgesetz und den Musterbedingungen des GDV; was in deinem Vertrag gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Das gilt nach den Musterbedingungen auch, wenn der Beitrag steigt, weil dein Auto in eine andere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wird. Die neuen Typklassen für 2027 hat der GDV bereits veröffentlicht (GDV, Stand 30.09.2026).
  • Nach einem Schaden: Nach einem Schadenfall können du und der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind oder der Versicherer in der Haftpflicht seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat (§ 92 VVG und § 111 VVG). Bedenke: Wechselst du nach einem Unfall, stuft dich der neue Versicherer meist entsprechend zurück, ein vereinbarter Rabattschutz gilt nur beim bisherigen Anbieter.
  • Verkauf des Autos: Verkaufst du dein Auto, geht der Vertrag auf die Käuferin oder den Käufer über. Sie oder er kann ihn innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen; schließt die neue Halterin oder der neue Halter eine eigene Versicherung ab, gilt das automatisch als Kündigung. Melde den Verkauf deinem Versicherer unverzüglich.

Wann ein Wechsel nicht sinnvoll ist

Nicht jeder Wechsel spart Geld. Hattest du einen Schaden und einen Rabattschutz vereinbart, kann die Rückstufung beim neuen Anbieter die Ersparnis zunichtemachen. Bei hochwertigen oder seltenen Modellen solltest du vor der Kündigung klären, ob andere Versicherer dein Auto überhaupt in der Kasko annehmen (Verbraucherzentrale). Und auch Service und Schadenregulierung zählen: Bist du mit deinem Versicherer zufrieden, kann es sich lohnen, ihn nach einem günstigeren Tarif für Bestandskunden zu fragen.

Fazit

Prüfe jedes Jahr rechtzeitig vor dem 30. November, ob dein Tarif noch passt. Wenn du wechseln möchtest, schließ zuerst den neuen Vertrag ab, kündige dann fristgerecht mit Nachweis und lass dir deine SF-Klasse bestätigen. Hast du den Stichtag verpasst, bleibt dir nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder dem Verkauf des Autos ein Sonderkündigungsrecht. Tipps, wie du beim Beitrag sparst, findest du im Ratgeber Geld sparen bei der Kfz-Versicherung.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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