Alternativen zur Gehaltserhöhung – rentabel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Alternativen zur Gehaltserhöhung – rentabel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dass es zu den unangenehmsten Dingen im Berufsleben gehört, den Chef um mehr Gehalt zu bitten, kann wohl jeder bestätigen, der eine solche Verhandlung schon hinter sich hat. Denn so gut das Verhältnis zum Vorgesetzten auch sein mag: Geld ist und bleibt ein heikles Thema. Dabei können Alternativen zur Gehaltserhöhung genauso rentabel sein!

Damit sich die Gehaltserhöhung auch auf der Nettoabrechnung bemerkbar macht, sollte sie nicht allzu gering ausfallen. Ein höherer Lohn bringt nämlich auch erhöhte Abgaben mit sich. Dieser Umstand erschwert den Gang zum Chef oft zusätzlich. Deswegen ist es sinnvoll, nicht nach einer klassischen Gehaltserhöhung zu fragen, sondern sich stattdessen nach Alternativen zu erkundigen, die nicht versteuert werden müssen. Für den Arbeitnehmer ergibt sich so der Vorteil, dass sich die Bruttoerhöhung eins zu eins im Nettogehalt niederschlägt. Und Arbeitgeber müssen deutlich weniger investieren, um die Bedürfnisse ihres Angestellten zu befriedigen.

Statistik: Rechnen Sie für dieses Jahr mit einer deutlichen Erhöhung Ihres Gehalts? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Möglichkeiten vor

Als Arbeitnehmer kann man seinen Chef um steuerfreie Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Bereichen bitten, die im Endeffekt das Nettogehalt erhöhen.

  • Gutscheine für den öffentlichen Nahverkehr: Sie bleiben bis zu einer monatlichen Höhe von 44 € steuerfrei, so lange sie nicht in bar ausgezahlt werden können. Sie können auch für andere Dinge wie Tanken oder den Besuch eines Theaters ausgestellt werden.
  • Arbeitnehmer können sich vom Unternehmen technische Geräte wie Laptops oder Smartphones zur Verfügung stellen lassen. So lange sie im Besitz der Firma bleiben, müssen sie nicht versteuert werden, auch wenn sie ausschließlich privat genutzt werden.
  • Bei der Kinderbetreuung kann man sich als Arbeitnehmer ebenfalls unter die Arme greifen lassen. Dies ist deswegen besonders beliebt, da es hier keine Obergrenze gibt. Egal ob KiTa, Tagesmutter oder sogar Über-Nacht-Betreuung: Man kann sich die kompletten Gebühren steuerfrei auszahlen lassen.
  • Geschenke zum Geburtstag oder zu anderen Anlässen sind ebenfalls eine gängige Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Pro Jahr kann man als Arbeitnehmer drei Mal in den Genuss eines solchen Geschenks kommen, wenn jeweils der Wert von 60 € nicht überschritten wird.
  • Wenn ein Unternehmen über keine eigene Kantine verfügt, kann man seinen Chef um Essensgutscheine bitten. Bis zu 6,10 kann man so pro Tag steuerfrei erhalten. Einlösbar sind solche Schecks sowohl bei Restaurants als auch bei Supermärkten.
  • Arbeitnehmer, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Zweitwohnung anmieten, können die entstehenden Kosten nicht nur von der Steuer absetzen, sondern sich die Miete auch vom Unternehmen bezuschussen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Angestellte die Wohnung alleine nutzt und die Miete den ortsüblichen Standard nicht überschreitet. Von der Größe unabhängige Kosten wie Stromrechnungen oder Gebühren für die Müllabfuhr kann man außerdem steuerfrei und in voller Höhe erstattet bekommen.

Eine weit verbreitete Alternative zur Gehaltserhöhung ist übrigens auch die private Nutzung eines Dienstwagens. Sie ist für Arbeitnehmer auf jeden Fall billiger, als sich ein vergleichbares Fahrzeug selbst zuzulegen. Komplett steuerfrei ist sie allerdings nicht. Es gibt zwei Modelle, nach denen man die anfallenden Abgaben abführen kann.

Steuerliche Vorteile genau rechnen | © panthermedia.net / Liang Ping

Steuerliche Vorteile genau rechnen | © panthermedia.net / Liang Ping

1. Die Ein-Prozent-Rechnung

Der Arbeitnehmer versteuert pro Monat pauschal ein Prozent des Listenneupreises. Zusätzlich fällt eine Gebühr von 0,003 % des Listenpreises pro km zur Arbeit und Monat an. Da das zunächst kompliziert klingt, soll es hier mit einer Beispielrechnung veranschaulicht werden:

Listenneupreis des Fahrzeugs: 40.000 €
Km zur Arbeit: 50

  • Zu versteuern:1% des Listenpreises pro Monat, also im Jahr 4800 €
    0,03% des Listenpreises mal 30 km mal 12, also im Jahr 7200 €

So ergibt sich ein zu versteuernder Gesamtbetrag von 12.000 €.

2. Fahrtenbuch

Wer den Wagen nur wenig privat nutzt, kann stattdessen ein Fahrtenbuch führen, in dem er alle privaten km genau dokumentiert, um sie am Ende des Jahres zu versteuern.

Testumgebung aktiviert!

So verliert man als Arbeitgeber nicht den Überblick

Diese unzähligen Möglichkeiten, den Mitarbeitern ohne großen finanziellen Aufwand zusätzliches Geld zukommen zu lassen, können unter Umständen dafür sorgen, dass man als Chef nicht immer den kompletten Überblick hat.

Um dies zu vermeiden und so bösen Überraschungen bei einer Steuerprüfung zu entgehen, sollte man ein modernes Lohnbuchhaltungsprogramm verwenden. In den Softwarelösungen dieses Anbieters lassen sich solche Alternativen zur Gehaltserhöhung einfach und umfassend verbuchen, so dass man stets weiß, welcher Angestellte was bekommt.

Über den Autor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert