„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.“ Dieser Satz des deutschen Dichters Matthias Claudius hat trotz Globalisierung noch immer seine Gültigkeit. Leider fallen die Erzählungen nicht immer positiv aus, was nicht selten an Verspätungen oder Annullierungen von Flügen liegt. Wer über seine Rechte und Pflichten diesbezüglich Bescheid weiß, kann seinen Ärger durch etwaige Entschädigungszahlungen mildern.
Ihre Rechte bei Flugverspätung und Fluganulierung!
Die Verordnung nach Art. 3 VO (EG) 261/2004 (PDF-Download) geht auf die Ausgleichzahlungen bei Verspätungen der Abflugzeiten ein. Damit diese Fluggastrechteverordnung greifen kann, muss der Abflughafen oder der Zielflughafen in Europa liegen. Zudem muss der Flug durch ein Luftfahrtunternehmen der europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden.
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Habe ich Recht auf Entschädigungszahlungen?
- Liegt der Ablughafen oder Zielflughafen innerhalb der EU?
- Ist der Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung gestartet?
- Wurde der Flug von einer Airline mit Sitz innerhalb der EU durchgeführt?
Haben Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet, dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung der europäischen Gemeinschaft. Einen Unterschied zwischen Charter-, Linien- und Billigflügen gibt es nicht. Nach dieser Verordnung haben Flugpassagiere bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden das Recht auf eine Entschädigungszahlung, die zwischen 250 und 600 Euro liegen kann. Der Wert bestimmt sich nach Länge der Flugstrecke.
Diese Regelung greift auch, wenn wegen der Flugverspätung der Anschlussflug nicht rechtzeitig erreicht wird und der Fluggast deshalb verspätet am Ziel ankommt. Die Flüge müssen allerdings den gleichen Buchungsvorgang aufweisen.
Anspruch auf Versorgung und Übernachtung
Neben einer Entschädigungszahlung, muss die Fluglinie ab einer Verspätung von zwei Stunden den Fluggast zudem verpflegen sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe erlauben. Liegt die Ankunftszeit sogar erst am folgenden Tag, bestehen ein Anspruch auf eine Unterkunft im Hotel sowie der Transfer dorthin. Beträgt die Verspätung über fünf Stunden, kann der Passagier sich auch den Preis des Tickets erstatten lassen oder auf einen anderen Flug bestehen.
Wenn der Flug gestrichen wird – Entschädigungen annullierter Flüge!
Bei der Flugannullierung und damit einer Nichtbeförderung haben Fluggäste die Möglichkeit, sich den kompletten Ticketpreis erstatten zu lassen oder eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wählen. Außerdem besteht das Anrecht auf eine Ausgleichszahlung, die sich nach der Länge der Strecke richtet.
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Anspruch auf Entschädigung:
- bei einer Entfernung bis zu 1.500 km – 250 Euro
- bei einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km – 400 Euro
- bei einer Entfernung von über 3.500 km – 600 Euro
Die Ansprüche entfallen, wenn der Passagier rechtzeitig über einen alternativen Flug in Kenntnis gesetzt wurde oder nicht beherrschbare Umstände vorliegen wie beispielsweise ein Streik. Die Annullierungsfristen sind genau definiert. Erfolgt die Benachrichtigung des Passagiers bis zu sieben Tage vor dem Abflug, liegt ein alternativer Abflug eine Stunde früher oder eine alternative Ankunft zwei Stunden später im tolerierbaren Rahmen.
Wenn die Passagiere sieben bis vierzehn Tage vorab informiert werden und der alternative Abflug zwei Stunden früher oder die alternative Ankunft vier Stunden später erfolgt, ist die Fluggesellschaft nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Bewegt sich die Verspätung nicht in diesem Rahmen, können 250 bis 600 Euro geltend gemacht werden.
Keine Ausgleichszahlungen bei außergewöhnlichen Umständen
Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss die Airline den Fluggästen bei einer Annullierung oder einer Flugverspätung nichts zahlen.
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Beispiele für außergewöhnliche Bedingungen:
- sehr schlechtes Wetter
- politische Instabilität
- Streik
- unvermeidbare Sicherheitsrisiken
Obgleich die Airlines keinen Schadenersatz entrichten müssen, haben sie eine Betreuungspflicht. Dies bedeutet, sie müssen Unterstützungsleistungen wie Erfrischungen, Hotelübernachtungen und Mahlzeiten liefern.
Richtiger Umgang mit Verspätungen und Annullierungen seitens des Passagiers
Urlauber und Geschäftsreisende sollten sich bei erheblichen Reisemängeln wie einem Flugausfall oder einem stark verspätetem Flug unbedingt bei der Airline melden.
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Was muss ich machen wenn es zur Verspätung oder einem Flugausfall kommt?
- Der erste Gang sollte zum Check-in Schalter erfolgen, um sich über Ersatzflüge zu informieren und sich die Verspätung bzw. Annullierung schriftlich bestätigen zu lassen.
- Des Weiteren sollten jegliche Belege über etwaige entstandene Kosten und die Flugnummer samt Boarding Pass aufbewahrt werden. Ein Austausch der Kontaktdaten mit Mitreisenden, die später als Zeugen dienen können, ist ebenfalls ratsam.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Rechtsbeistand konsultieren!
Hinsichtlich des Passagierrechtes gibt es inzwischen diverse Urteile vom BGH. Trotzdem versuchen viele Fluggesellschaften, sich dem Reiserecht zu entziehen. In der Praxis wird auf Schreiben der Fluggäste meist mit einer großen zeitlichen Verzögerung reagiert.
Gelegentlich werden Reisegutscheine über Flugreisen mit der eigenen Airline verschickt, um den Fluggast zu besänftigen und um sich um die Ausgleichsleistungen zu drücken. Es wird davon ausgegangen, dass der Passagier nicht einen Anwalt einschaltet und gar vor den Gerichtshof zieht.
Im Zweifelsfall lohnt sich jedoch das Heranziehen eines Rechtsbeistandes, der den Druck auf die Airline erhöhen kann und als kompetenter Ratgeber zur Seite steht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind solche Fälle meist auch von dieser abgedeckt.
Auf der Internetseite des Anbieters „flightright“ (www.flighright.de) können Sie Ihre Ansprüche online prüfen lassen. Sollten berechtigte Ansprüche vorliegen, können Sie diese auch mit Hilfe von flightright durchsetzen. Das Unternehmen arbeitet hierbei auf Erfolgsbasis und berechnet 25% der Entschädigungsansprüche.