Was tun, wenn’s nicht gefällt? – Umtausch von Weihnachtsgeschenken und was ihr beachten solltet

Was tun, wenn’s nicht gefällt? – Umtausch von Weihnachtsgeschenken und was ihr beachten solltet

Rund 20% der Deutschen sind jedes Jahr mit ihren Weihnachtseinkäufen ziemlich spät dran und kaufen die letzten Geschenke erst kurz vor Weihnachten. Dass man in der Eile auch mal daneben greift, kann passieren. Kein Problem, ein Umtausch ist ja schnell erledigt. Oder?

Umtausch von Weihnachtsgeschenken

Natürlich wollen wir, dass unsere Geschenke gut ankommen, trotzdem sollten wir nicht beleidigt sein, wenn der Beschenkte mit seinem Geschenk nichts anfangen kann oder dieses doppelt bekommen hat. Bei vielen Geschäften könnt ihr gegen Vorlage des Kassenbons ein Produkt ganz einfach wieder zurückbringen, dennoch gibt es ein paar Dinge, die ihr beachten solltet.

Umtausch im Geschäft

Umtausch im Geschäft | © panthermedia.net / Josep M Suria

Umtausch im Geschäft | © panthermedia.net / Josep M Suria

Habt ihr ein Geschenk bekommen, was euch nicht gefällt, dann habt ihr die Möglichkeit es umzutauschen. Tatsächlich gibt es aber kein generelles Recht für einen Umtausch bei Nichtgefallen, wenn es nicht online gekauft wurde. Da müssen wir uns auf die Kulanz der Händler verlassen, dass sie die Ware trotzdem umtauschen. Dann ist der Umtausch aber meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft: So ist er nur gegen Vorlage des Kassenbeleges oder nur in Originalverpackung möglich. Viele Händler setzen eine Rückgabefrist von 14 Tagen, manche tauschen nur gegen andere Waren oder einen Gutschein in Höhe des Warenwertes um.

Habt ihr keinen Kassenbeleg von eurem umzutauschenden Geschenk, so liegt es am Händler, ob er die Ware trotzdem zurücknimmt. Ist das (wie in den meisten Fällen) nicht der Fall, so müsst ihr wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und von eurem Weihnachtswichtel den Kassenbeleg verlangen. Sie werden es sicher verstehen. Verschenkt ihr etwas, bei dem ihr euch von Anfang an nicht sicher seid, ob es gefällt, könnt ihr den Kassenbeleg gleich zum Geschenk dazu legen oder ihn zumindest gut aufbewahren.

Ist die Verpackung bereits aufgerissen oder das Preisschild abgeschnitten, die Ware aber einwandfrei in Ordnung? Trotzdem könnt ihr einen Umtausch versuchen, in solchen Fällen hängt es eben von den Händlern ab. Waren bundesweiter Ketten wie H&M oder P&C müssen nicht in der gleichen Filiale zurückgegeben werden, in der sie auch gekauft wurde. Oft können die Waren deutschlandweit umgetauscht werden.

Umtausch von Online-Einkäufen

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Bei Online-Einkäufen habt ihr es deutlich einfacher. Hier habt ihr ein garantiertes Rückgaberecht von 2 Wochen nach Eintreffen des Paketes ohne Begründung. Während des Weihnachtsgeschäftes haben große Online-Händler wie Amazon die Regelung, dass alle Waren, die November und Dezember gekauft wurden bis zum 31. Januar zurückgegeben werden können.

Übrigens: Bei fehlerhafter Ware hat der Kunde nicht nur im Online-Versand, sondern auch in normalen Geschäften volle zwei Jahre Gewährleistungsrecht/Garantie.

Umtausch von Gutscheinen

Der Umtausch von Gutscheinen gestaltet sich am schwierigsten, denn Händler haben nicht die Verpflichtung Gutscheine bei Nichtgefallen bar auszuzahlen. Auch wenn ihr mit den Produkten, die mit dem Gutschein erworben werden können nichts anfangen könnt, habt ihr leider Pech gehabt. Anders ist es, wenn eine, auf dem Gutschein versprochene Leistung temporär oder generell nicht mehr verfügbar ist. In diesem Fall sind die Händler zu einer Ausgleichsleistung verpflichtet. Wie diese letztendlich aussieht, bleibt aber wieder ihnen überlassen. Auch wenn bei Einlösung des Gutscheins nichts der gesamte Wert verbraucht wird, so muss der Rest nicht in bar ausgezahlt werden. Entweder gibt es einen Vermerk über Teileinlösung auf dem bestehenden Gutschein, oder einen neuen mit dem übrig gebliebenen Gutscheinbetrag.

Übrigens: Ohne genauere Bezeichnung sind Gutschein meistens drei Jahre gültig.

Fazit

Testumgebung aktiviert!

Jeder greift mal daneben. Wir müssen nicht nur akzeptieren, wenn eine von uns beschenkte Person nicht zufrieden ist, sondern auch den Mut haben, zu sagen, wenn uns selber ein Geschenk nicht gefällt. Ansonsten kann sich der Umtauschprozess nur verkomplizieren, wenn wir keinen Kassenbeleg haben und das muss schließlich nicht sein. Wer online bestellt, hat damit keine Probleme. Reibungsloser Umtausch ohne Angabe von Gründen gehört hier zum Tagesgeschäft. Auf das wir uns nicht das ganze Jahr über unliebsamen Weihnachtsgeschenke ärgern müssen!

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