EU-Kommission setzt auf die Vorteile von CBD

EU-Kommission setzt auf die Vorteile von CBD

2021 könnte das Jahr des Durchbruchs für den Cannabis-Wirkstoff Cannabidiol (CBD) sein. Denn nach ausführlichen und intensiven Gesprächen zwischen der European International Hemp Association (EIHA) und den Dienststellen der Europäischen Kommission wird die Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe (CosIng) von der zuständigen Generaldirektion GD Grow erweitert. Demnach wurde auch natürliches CBD in Kosmetik genehmigt, zumindest innerhalb der EU. Was dieser Beschluss für die Kosmetikindustrie bedeutet, was es mit CBD auf sich hat, wie es wirkt und wo es legal ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

CBD wird zwar in vielen europäischen Ländern verkauft und verwendet, allerdings ist die Gesetzgebung nicht überall klar geregelt. Auch bei der Wirkung herrscht keine Einigkeit: Manche bescheinigen CBD eine beruhigende Wirkung, während andere Gefahren wittern. Entsprechende Artikel zu erwerben stellt jedoch meist kein Problem dar; im Internet gibt es zum Beispiel eine große Auswahl an CBD-Produkten auf Justbob.   

EuGH bereitet den Weg

In einem wegweisenden Urteil hat der europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen November entschieden, dass CBD im Warenverkehr innerhalb der EU nicht als Betäubungsmittel zu behandeln ist. Anfang Dezember 2020 stufte dann die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) Cannabis sativa L. in die niedrigste Anlage des Einheitsabkommen herunter. CBD blieb allerdings Teil des Abkommens – bis jetzt.

Lediglich kurz nach dem Votum ruderte ebenfalls die EU-Kommission zurück und verschickte die E-Mails an die Unternehmen, die einen der auf Eis gelegten Anträge gemäß der Novel-Food-Verordnung gestellt haben: „Im Licht der Stellungnahmen der Antragssteller und des jüngst ergangenen Urteils des Gerichtshofs im Fall C-663/184 hat die Kommission ihre vorläufige Auffassung einer Prüfung unterzogen und ist zu dem Schluss gelangt, dass Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 zu betrachten ist, da es keine psychotrope Wirkung entfaltet“, teilte die Kommission mit. Im Ergebnis könne CBD als Nahrungsmittel betrachtet werden, sofern die anderen in Artikel 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 genannten Bedingungen erfüllt würden.

Klarheit in Sachen CBD

Für die Branche war das Urteil wegweisend: „Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden sich zukünftig sowohl europäische als auch nationale Gerichte, Politikerinnen, Politiker und Behörden orientieren müssen“, kommentierte damals Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA). Seinen Ursprung hatte das Urteil in Frankreich, wo ein Gericht zwei Unternehmer zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt hatte, da sie aus Tschechien importierte, CBD-haltige Liquids für E-Zigaretten in Frankreich verkauft hatten. Die Geschäftsführer von „Kanavape“ legten Berufung ein und das Verfahren landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof.

CBD in Kosmetik genehmigt

Der Europäische Hanfverband EIHA wurde daraufhin weiterhin bei der EU-Kommission aktiv und bohrte nach: Weil das jetzt höchstrichterlich beschieden sei, gebe es auch keine rechtlichen Unsicherheiten mehr bei der Verwendung von CBD in Kosmetika. Der Inhaltsstoff könne daher in die Cosing-Datenbank gesetzt werden. Diese wird von der Kommission betrieben und enthält mehrere zehntausend Inhaltsstoffe, die in Kosmetika verarbeitet werden dürfen, inklusive Identifikatoren und zugeschriebenen Wirkungen. Zu diesen Wirkungen gehören der Cosing-Datenbank zufolge „Hautpflege“ (skin conditioning), Schutz der Haut (skin protecting), Antioxidantien (antioxidant) sowie eine talgmindernde Wirkung (anti-sebum).

Die bisher unübersichtliche und umstrittene Rechtslage bezüglich der Zulässigkeit von CBD-Produkten hat jetzt etwas an Klarheit gewonnen: Die EU-Kommission hat natürlich extrahiertes CBD in die sogenannte Cosing-Datenbank aufgenommen, auf der die in der EU für den Gebrauch in Kosmetika zugelassenen Inhaltsstoffe gelistet sind. Der Branchenverband Pro CBD geht davon aus, dass dadurch – ähnlich wie bei der Health-Claims-Verordnung der EU – die Werbung für CBD-Kosmetika mit diesen Eigenschaften rechtssicher ist.

Laut der Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB handelt es sich dabei um eine wichtige Ergänzung, weil der bisherige „Cosing-Eintrag“ bislang lediglich synthetisch gewonnenes CBD in bestimmter Form als zulässigen Inhaltsstoff in Kosmetika vorsah. Die Kanzlei spricht von einer weiteren wichtigen Klarstellung, die vor allem für die Kosmetikindustrie ein „Startschuss“ sein könnte, um jetzt verstärkt Kosmetikprodukte mit CBD/Cannabidiol in den Handel zu bringen.

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Die Bedeutung für den CBD-Markt

Der Markt für CBD-Kosmetika/-produkte könnte sich durch die Aufnahme von CBD in die Cosmetic Ingredient Database positiv entwickeln, da es in Zukunft rechtlich wesentlich einfacher möglich sein dürfte, Kosmetikprodukte mit CBD auf den Markt zu bringen. Das sollte auch großes Interesse bei größeren Kosmetikkonzernen hervorrufen. Er erwarte, dass der CBD-Kosmetikmarkt jetzt boomen wird, sagt der Pro-CBD-Vorsitzende Finn Hänsel. „Auch für große Kosmetikkonzerne, die aus Gründen der rechtlichen Unsicherheit bisher Vorbehalte hatten, ist das ein Türöffner. Das ist für Industrie und Apotheken gleichermaßen ein wichtiges Signal, dass es künftig überhaupt kein Problem mehr darstellt, CBD in Kosmetikprodukten zu verwenden.“

Hänsel weist darauf hin, dass der Einsatz von natürlich extrahiertem CBD insbesondere für qualitativ hochwertige Dermakosmetika, wie es sie häufig in Apotheken gibt, von großem Interesse ist. Ihm zufolge wird die neue Listung auch die Herstellungskosten hochwertiger CBD-Kosmetika reduzieren und damit attraktivere Endverbraucherpreise ermöglichen.

Wie legal ist Reisen mit CBD?

In Großbritannien ist die Anwendung von CBD kein Problem und man kann es auch überall mit hinnehmen. In anderen Ländern ist das anders: Ist man mit dem Auto, Bus oder Zug in Europa unterwegs, ist nicht viel zu befürchten. In den Schengen-Ländern gibt es keine Grenzkontrollen, sodass man es in einer Tasche oder einem Koffer transportieren kann. Reist man jedoch mit dem Flugzeug oder befindet sich auf einer Kreuzfahrt, ist das schon wieder eine ganz andere Geschichte: Dort herrschen strenge Check-in-Kontrollen, und das (Hand-)Gepäck wird intensiv durchsucht und gescannt.

Gerade weil die Gesetzgebung in vielen Ländern nicht sehr eindeutig ist, besteht die Möglichkeit, dass Zollbeamte schon mal aufmerksam werden, wenn sie CBD-Produkte in Ihrem Gepäck finden. Die Wörter Hanf oder Cannabis wecken rasch die Assoziation zu illegalen Drogen. Es ist fraglich, ob allen Zollbeamten der Unterschied zwischen THC und CBD-Öl bekannt ist und sie sich der geltenden Gesetzgebung vollständig bewusst sind. Möchte man seine Reise dennoch nicht ohne CBD antreten, empfiehlt es sich, die CBD-Produkte am besten in einem Kulturbeutel im aufgegebenen Gepäck zu verstauen – nicht im Handgepäck. Dieses wird immer gründlich durchsucht, und um mögliche Diskussionen zu vermeiden oder unangenehmen Situationen aus dem Weg zu gehen, sollte man so wenig wie möglich mitnehmen.  

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