Vereinfachte Einkommensteuerklärung: Steuererklärung in 15 Minuten

Vereinfachte Einkommensteuerklärung: Steuererklärung in 15 Minuten

Viele Steuerpflichtige wissen nicht, dass es auch eine vereinfachte Steuererklärung gibt, mit der ebenfalls die Einkommensteuererklärung vorgenommen werden kann. Das Tolle daran: Sie ist in 15 Minuten erledigt. Schließlich gehört für viele Arbeitnehmer das Ausfüllen der Steuererklärung zu den lästigen Pflichten – selbst wenn eine Rückzahlung lockt. Wir erklären nachfolgend, wie einfach eine Einkommensteuererklärung sein kann.

Vereinfachte Steuererklärung ausfüllen – so geht’s

Die vereinfachte Steuererklärung ist für alle Arbeitnehmer geeignet, die keine Nebeneinkünfte oder sonstige Besonderheiten wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder ausgefallene Ausgaben, die die Steuer mindern, haben. Die vereinfachte Steuererklärung finden Sie auf dem Vordruck EST 1 V, der nur zweiseitig ist.

In unserem Beispiel ist Max Mustermann ledig und bezieht einen jährlichen Bruttolohn von 28.000 Euro. Eigentlich ist er nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet und hat daher auch bislang auf die lästige freiwillige Abgabe verzichtet. Dass sich die Abgabe für ihn trotzdem lohnt, liegt daran, dass er eine Fahrtstrecke von 39 Kilometern (einfache Strecke) zur Arbeit zurücklegen muss.

Um nun seine Steuererklärung in Angriff zu nehmen, lädt sich Herr Mustermann das entsprechende Formular EST 1 V aus dem Internet herunter. Alternativ kann er auch über das ElsterOnline-Portal ein Steuerformular mit Ausfüllhilfe nutzen. In das Formular trägt Herr Mustermann folgende Daten ein:

  • Steuernummer
  • Name
  • Anschrift
  • Bankverbindung

Anschließend nimmt er die Lohnsteuerbescheinigung seines Arbeitgebers zur Hand und überträgt seine e-TIN in die Zeile 24 des Formulars. Auf Seite 2 wird die Anschrift seines Arbeitgebers in die Zeilen 31 und 32 eingetragen. In der Ermittlung der Fahrtkosten ist die einfache Entfernung der Fahrtstrecke von 39 Kilometern zu berücksichtigen.

Pauschal erkennt das Finanzamt 220 Arbeitstage pro Jahr an. Damit ist die Steuererklärung schon fertig und Herr Mustermann ein paar Wochen später um etwa 500 Euro reicher. Wie der dann eintreffende Steuerbescheid kontrolliert werden kann und was zu tun ist, wenn er nicht korrekt ist, erfahren Steuerpflichtige neben anderen wissenswerten Fakten in den Top 5 Steuer-Infos.

Steuern für zurückliegende Jahre anfordern

Nachdem Herr Mustermann auf den Geschmack gekommen ist, möchte er auch die Einkommensteuererklärungen für die letzten Jahre nachreichen – geht das überhaupt? Grundsätzlich besteht bei nicht zu einer Erklärung verpflichteten Arbeitnehmern eine Frist von vier Jahren zur Einreichung der Einkommensteuererklärung. Die Faustregel sagt, dass es sich ab einer einfachen Entfernungsstrecke von mehr als 15 Kilometern rechnet, eine Steuererklärung abzugeben – bei einer geringeren Entfernung sind die Werbungskosten für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit der Arbeitnehmerpauschale in Höhe von 1.000 Euro abgedeckt.

Für wen eignet sich die vereinfachte Einkommensteuererklärung?

Die vereinfachte Einkommensteuererklärung ist für all diejenigen Arbeitnehmer geeignet, die keine komplizierten Werbungskosten haben. Werbungskosten sind Aufwendungen, die für die Arbeit entstanden sind. Hierzu zählen:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
  • Fortbildungskosten
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel
  • Bewerbungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Reisekosten
  • Beiträge zu Berufsverbänden

In allen oben genannten Fällen ist es möglich, die Kosten mit der Steuererklärung im Schnellverfahren geltend zu machen. Wird es aber komplizierter, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, durch doppelte Haushaltsführung oder durch ein häusliches Arbeitszimmer, müssen die althergebrachten Steuerformulare genutzt werden.

<3>Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

Einige Arbeitnehmer sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Dann ist die Abgabefrist immer der 31. Mai des Folgejahres. Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind beispielsweise Arbeitnehmer, die einen Steuerfreibetrag auf ihrer Steuerkarte eingetragen haben, einer Nebenbeschäftigung nachgehen oder wenn die Steuerklassen Kombination III/V gewählt wurde.

Aber auch dann, wenn Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen wurden, wie zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Auch dieser Personenkreis kann die vereinfachte Steuererklärung nutzen, wenn keine außergewöhnlichen Kosten angefallen sind. Die vereinfachte Steuererklärung gilt allerdings nur dann für Ehegatten, wenn diese eine Zusammenveranlagung beantragt haben.

Auf der zweiten Seite der vereinfachten Erklärung können aber nicht nur Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Im Fall der Sonderausgaben ist das vereinfachte Formular nur auf Spenden und Kirchensteuerzahlungen beschränkt. Andere Sonderausgaben sind auf dem klassischen Formular zu erfassen.


Bildnachweis: Thinkstock / Ximagination

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