Selbstverteidigung – was ist erlaubt?

Selbstverteidigung – was ist erlaubt?

Viele Menschen wünschen sich in der heutigen Zeit immer mehr, sich selbst zu verteidigen und schützen zu können, um sich sicherer zu fühlen. Doch was ist als Selbstverteidigung eigentlich wirklich erlaubt und welche Möglichkeiten sind sinnvoll? Von Selbstverteidigungswaffen bis hin zu Selbstverteidigungskursen gibt es unterschiedliche Wege, sich in einer Notwehrsituation zu schützen.

Was versteht man unter Selbstverteidigung und Notwehr?

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Grundsätzlich ist unter Selbstverteidigung zu verstehen, dass es sich um eine Abwehr von Angriffen handelt, welche die physische sowie auch psychische Unversehrtheit betreffen. Angriffe von anderen Menschen können sich auf unterschiedliche Weise äußern: Angefangen von Beleidigungen und Mobbing bis hin zu schwerer Körperverletzung mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über das Opfer zu erlangen. Wichtig bei der Selbstverteidigung ist es, dass unterschieden wird, ob der Angriff unmittelbar geschieht oder schon einige Zeit zurückliegt. Wir haben hier einige Infos zur Selbstverteidigung, Notwehr und die Möglichkeiten der Selbstverteidigung für Euch zusammengestellt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 227 Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__227.html

Selbstverteidigung muss im Verhältnis zum Angriff stehen

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Ein zurückliegender Angriff ist nicht unter Notwehr einzustufen und gehört somit aus rechtlicher Sicht nicht zur Selbstverteidigung. Die körperliche Unversehrt muss also unmittelbar betroffen oder bedroht sein. Dazu kommt, dass die Form der Selbstverteidigung im Verhältnis zum Angriff stehen sollte. Konkret bedeutet das: In einer Notwehrsituation sollte jeweils zum geringsten Mittel gegriffen werden, um den Angriff abzuwehren – und auch niemanden mehr verletzen, als es notwendig ist. So wäre es zum Beispiel eher unverhältnismäßig, auf eine Ohrfeige mit Pfefferspray oder ähnlichem zu reagieren. Sieht sich allerdings eine Frau einem Mann körperlich stark unterlegen, der ihr körperlich zu nahe kommt und möglicherweise sexuell bedrängt, so dass sie Gefahr sieht, dass ihre sexuelle Selbstbestimmung nicht unversehrt bleibt, darf sie sich auch mit anderen Mitteln wehren.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 230 Grenzen der Selbsthilfe

(1) Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__230.html

Welche Waffen zur Selbstverteidigung sind erlaubt?

Frau mit Pfefferspray | © panthermedia.net / Michael Heim

Frau mit Pfefferspray | panthermedia.net / Michael Heim

Um sich selbst vor Angriffen zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist die Anschaffung von Selbstverteidigungswaffen. Doch welche Waffen sind erlaubt, wie wirken sie und welche Waffen sind für welche Personen sinnvoll? Wir haben hier eine kurze Übersicht der Selbstverteidigungswaffen für Euch zusammengestellt. Weiteres Wissenswerte und viele Informationen über Selbstverteidigungswaffen könnt Ihr auf einigen guten Fachseiten nachlesen, die sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigen.

  • Pfefferspray

    Pfefferspray – eigentlich zur Abwehr von Tieren bestimmt – ist ohne waffenrechtliche Bestimmungen frei käuflich, sollte aber nur in einer echten Notsituation eingesetzt werden. Es wirkt stark Augenreizend und kann in Extremfällen sogar Luftnot auslösen. Die Handhabung ist einfach und kann auch aus der Entfernung angewendet werden.

  • CS-Gas (Tränengas)

    CS-Gas – oder besser bekannt unter den Namen „Tränengas“ – ist die alternative Variante vom Pfefferspray. Es wirkt allerdings wesentlich schwächer als Pfefferspray und ist ebenfalls frei erhältlich zur Tierabwehr.

  • Elektroschocker

    Im Handel sind Elektroschocker ab 18 Jahren erhältlich. Sie verfügen über eine Stärke von 200.000 – 500.000 Volt. Werden sie eingesetzt, lösen sie beim Angreifer starke Muskelkontraktionen aus, die unter Umständen zu Herz-Rhythmus-Störungen führen können.

  • Schlagstock

    Der ungefähr 50 Zentimeter lange Metallstock eignet sich nur bedingt zur Selbstverteidigung, da hier ein geübter Umgang notwendig ist, um ihn richtig und effektiv einzusetzen. Erhältlich ist ein Schlagstock ab 18 Jahren, allerdings ist es laut § 42a des Waffengesetzes verboten, ihn außerhalb der eigenen vier Wände und des eigenen Grundstückes mit sich zu führen.

  • Selbstverteidigungsschirm

    Der Selbstverteidigungsschirm ist als Selbstverteidigungswaffe ziemlich unauffällig und kann somit überall mit hingenommen werden. Im Grunde ist es nicht viel mehr, als ein besonders stabiler Regenschirm – kann jedoch in einer Notlage wie ein Schlagstock angewendet werden.

  • Schlüsselalarm

    Ein Schlüsselalarm – oder auch Schrillalarm ist eine Art Sirene, die in einer Notsituation aktiviert werden kann. Mit einem Hochfrequenzton von 110 dB soll es den Angreifer abschrecken und in die Flucht schlagen – gleichzeitig kann man damit auf sich aufmerksam machen und die Chance auf Hilfe wird erhöht. Der Schlüsselalarm gehört zur sanften Methode der Selbstverteidigung und kann leicht und unauffällig mit sich geführt werden.

Waffenlose Selbstverteidigung

Waffenlose Selbstverteidigung | © panthermedia.net / Arne Trautmann

Waffenlose Selbstverteidigung | © panthermedia.net / Arne Trautmann

Zur waffenlosen Selbstverteidigung gehören Kampfsportarten wie zum Beispiel Karate, Wendo, Ji-Jitsu, Taekwondo und Wing Chun. Das Ziel, dass diese Kampfsportarten gemeinsam haben ist, sich ohne Waffen mit speziellen Kampftechniken verteidigen zu können und zusätzlich mehr Selbstsicherheit im Alltag zu erreichen. Die Kurse der unterschiedlichen Schulen, die diese Techniken lehren, sind in der Regel auf die jeweilige Zielgruppe – Kinder, Frauen, Senioren, Männer – genau zugeschnitten.

Fazit

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Wer sich in einer akuten Notsituation befindet, hat verschiedene Möglichkeiten, sich selbst zu verteidigen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Form der Selbstverteidigung immer auch angemessen zum Angriff sein sollte. Leicht zu handhaben und nützlich sind sicherlich das Pfefferspray, aber auch der Schlüsselalarm als sanfte Selbstverteidigung kann durchaus schon eine effektive Wirkung erzielen. Grundsätzlich sind auch Selbstverteidigungskurse und das Erlernen von Kampfsportartarten sinnvoll, um das eigene Selbstbewusstsein und die Selbstsicherheit zusätzlich zu stärken.

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