Online-Shopping: Widerrufsrecht der bekanntesten Online-Shops

Online-Shopping: Widerrufsrecht der bekanntesten Online-Shops

Ab Juni 2014 trat ein neues Gesetz zum Widerrufsrecht in Kraft, was viele Neuerung für Onlineshops mit sich brachte. Das Rückgaberecht ist zugunsten des Widerrufsrechts abgeschafft worden und die Onlinehändler müssen ab diesem Zeitpunkt bestimmte Informationspflichten übernehmen. Was diese Gesetzänderung genau für den Verbraucher bedeutet, und wie diese von den wichtigsten Onlineshops umgesetzt wird, steht hier.

Kernaussagen des Widerrufsrechts

Das Widerrufrecht gilt für die EU. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde eine Ware, die er in einem europäischen Onlineshop bestellt hat, zurückgeben. Der Verkäufer muss den kompletten Preis zurückerstatten. Eine dementsprechende Muster-Widerrufsbelehrung muss es in allen europäischen Onlineshops geben. Das Rückgaberecht ist abgeschafft worden. Stattdessen existiert das Widerrufsrecht. Hinsichtlich der Portokosten für die Rücksendung kann der Shopbetreiber selbst entscheiden, wie er verfährt.

In seinem Onlineshop muss derHändler darauf hinweisen, ob und in welcher Höhe der Kunde die Rücksendungskosten tragen muss. Doch auch diesbezüglich gibt es eine Ausnahme: Wenn es sich um Artikel handelt, die zur Wohnung des Kunden geliefert wurden und nicht im Paket versendet werden können, muss der Verkäufer auf seine Kosten die Ware abholen.

Nicht immer greift das Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht trifft nicht auf alle Artikel zu. Bei einigen Artikeln ist das Widerrufsrecht zudem zeitlich stärker limitiert. Die Onlineshopbetreiber müssen den Kunden darüber jedoch in aller Klarheit informieren. Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise:

  • Lieferung von Aufnahmen via Ton oder Video sowie Software für den Computer in einer Packung mit Siege, sofern die Versiegelung beseitigt worden ist
  • Waren, die individuell für den Verkäufer hergestellt worden sind
  • Artikel, die leicht oder schnell verderben wie einige Kosmetika oder Lebensmittel
  • Waren, die aus Hygienegründen oder aufgrund des Gesundheitsschutzes versiegelt sind

Die Umsetzung des Widerrufsrechts bei den wichtigsten Onlineshops

Ein Blick in die Widerrufsbedingungen von den wichtigsten Onlineshops zeigt gewisse Unterschiede hinsichtlich der Übernahme der Portokosten. Der Großteil der Onlineshops, zu den Saturn, Doulgas, Otto, myToys und Conrad gehören, übernimmt komplett die Kosten für eine Rücksendung der nicht gewünschten Ware. Bei einigen ist sogar ein vorfrankierter Rücksendeaufkleber Teil der Warenlieferung. Diesen wünschenswerten Service bieten jedoch nicht alle.

Bei amazon.de, reBuy.de und Dell beispielsweise, werden die Rücksendekosten erst bei einem Warenwert von über 40 Euro vom Onlineshop getragen. Hierbei ist zu beachten, dass Amazon eine Ausnahme für Handtaschen, Bekleidung und Schuhe macht. Senden Kunden diese Waren zurück, gibt es keinen Mindestwarenwert. Die Portokosten werden immer erstattet.

Der so beliebte Apple-Online-Store setzt die Preisgrenze für eine kostenfreie Rücksendung sogar auf 75 Euro. Handelt es sich um defekte Geräte, erhält der Kunde die Portokosten zurück. Onlineshops wie Ikea oder thalia.de sind weniger kundenfreundlich. Der Kunde muss stets die Rücksendekosten begleichen. Bei zalandolounge und Sportsheck ist dies ebenso der Fall, wenn es sich nicht um vollständige Retouren handelt.

Widerrufsbedingungen der bekannten deutschen Online-Shops

ShopWiderrufsrechtHinweise
Amazon.deAmazon übernimmt Rücksendekosten ab 40€ WarenwertBei Handtaschen, Bekleidung und Schuhen gibt es keinen Mindestbestellwert
BaurBAUR Versand übernimmt die Rücksendekostenk.A.
engelhornKostenloser Rückversand via beigelegten Retourenbeleggilt nicht auf bereits anprobierte Wäsche- und Bademode sowie angefertigte Artikel (z.B. Beflockung von Trikots und Skimontage)
Fashion IDKostenloser Rückversand via beigelegten Retourenbeleg60 Tage Rückgaberecht
MadeleineMADELEINE übernimmt die Kosten der Rücksendung. Nur bei Verwendung des Rücksendeaufklebers.k.A.
OttoOTTO Versand übernimmt die Rücksendekostenk.A.
Tom TailorKostenlose Retoure. Retorenschein liegt im Paket bei.einfache und unkomplizierte Retoure via Hermes
DocMorrisDocMorris Online-Shop übernimmt die Rücksendekostenk.A.
CyberportCybeport Online-Shop übernimmt die Rücksendekostenk.A.
SportscheckSportscheck übernimmt nur die Rücksendekosten bei kompletter Retoure. Rücksendung von Einzelartikel muss der Kunde bezahlen.k.A.
VertbaudetVertbaudet Online-Shop übernimmt die Rücksendekostenk.A.

Hilfreiche Tipps für die Nutzung des Widerrufsrechts

Das neue Widerrufsrecht macht es Konsumenten einfach, ihre bestellte Ware zurückzugeben – vorausgesetzt sie gehört nicht zu den oben erwähnten Ausnahmen. Entgegen einiger Pressemeldungen muss der Verbraucher keine Erklärung angeben, warum er die Ware doch nicht haben möchte. Er muss nur deutlich machen, dass er den Kaufvertrag widerrufen möchte.

Auf welchem Wege der Kunde den Wiederruf einreicht, bleibt ihm überlassen. Es gibt kein Formerfordernis. In den Onlineshops finden sich vorgegebene Widerrufsformulare, die sich elektronisch ausfüllen und zurücksenden lassen. Alternativ kann sie der Kunde auch ausdrucken und anschließend per Fax oder Brief versenden. Sogar per Telefon ist ein Widerruf möglich. Verfügt der Onlinehändler über eine Fax- und/oder Telefonnummer, muss er diese Kontaktdaten in der Widerrufsbelehrung auf seiner Internetseite angeben.

Obgleich der Kunde einen Widerruf per Telefon vornehmen kann, ist dies nicht empfehlenswert, da so Beweisprobleme entstehen können. Immerhin muss der Käufer eine Frist von 14 Tagen bewahren Eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs an den Verkäufer ist somit entscheidend.


Bildnachweis: Thinkstock / @gpointstudio / iStock


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