Mietwagen Unfall und Abwicklung – Worauf muss ich achten und was muss ich tun?

Mietwagen Unfall und Abwicklung – Worauf muss ich achten und was muss ich tun?

Unfall mit dem Mietwagen im Ausland – Was muss ich tun? Einen Mietwagen zu buchen, ist kein großes Problem. Eine Suchanfrage im Internet, ein paar schnelle Klicks auf den einschlägigen Webseiten wie billiger-mietwagen.de, kurz die Kreditkarten- oder EC-Kartennummer eingeben und schon muss man sein Leih-Vehikel nur noch am vereinbarten Ort abholen. Allerdings sind auch Mietwagen nicht vor Unfällen gefeit. Und damit beginnen die Sorgen.

Gerade im Ausland, wo schlechtere Straßenverhältnisse oder andere Gepflogenheiten im Verkehr herrschen können, kann es schnell zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis kommen. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Unfall mit dem Mietwagen abwickeln und was Sie bereits vorab tun können, um die Sorgenfalten gering zu halten.

Versicherung: Darf es ein bisschen mehr sein?

  • Genau wie bei Ihrem eigenen Kfz ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung die Minimalvoraussetzung, um einen Mietwagen fahren zu dürfen. Diese Versicherungssumme ist in der Regel bereits im Mietpreis enthalten.Kommt es mit dem Mietwagen zu einem Unfall oder einer andersartigen Beschädigung, kann darüber hinaus eine Selbstbeteiligung auf Sie zukommen. Deren Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel der Schwere des Schadens, den Konditionen im jeweiligen Land sowie den genauen Vertragsinhalten. Diese sollten Sie sich deswegen genau durchlesen, bevor Sie dem Deal zustimmen.
  • Wer eine Zusatzversicherung abschließt, kann seine Selbstbeteiligung im Falle eines Diebstahls, Unfalls oder gewisser Beschädigungen (Scheibe, Reifen, Unterboden etc.) verringern bzw. aufheben. Dieser Zusatz, der im Mietwagen-Jargon oft als Super CDW oder Super TP bekannt ist, entspricht einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Diese Option kann bei vielen Online-Anbietern gleich mitgebucht werden. Häufig können Sie eine Super CDW oder Super TP aber auch noch an der Anmietstation abschließen.
  • Selbstverständlich gilt, dass der Versicherungsschutz bei grob fahrlässigem Handeln mit Unfallfolge, wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder deutlich überhöhter Geschwindigkeit, erlischt.Außerdem gibt es Ausnahmen: So wird der Verlust eines Navigationssystems nicht gedeckt. Die zusätzlichen Kosten schwanken je nach Anbieter und Fahrzeugklasse teilweise erheblich. Die Angebote beginnen meist im Bereich von 15 Euro pro Tag.
Welche Versicherungen sollte ich abschließen?
Informieren Sie sich in diesem Artikel welche Versicherungen bei einem Mietwagen auf jeden Fall abgeschlossen und worauf allgemein geachtet werden sollten.

Nach einem Unfall für Sicherheit sorgen

  • Unabhängig davon, welche Versicherungsart Sie abgeschlossen haben – wenn es mit dem Mietwagen kracht, müssen Sie zuallererst für Sicherheit sorgen. Fahren Sie nach Möglichkeit an den Straßenrand und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.Im Kofferraum oder unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz sollten Sie ein Warndreieck, eine Warnweste und einen Erste-Hilfe-Kasten vorfinden. Legen Sie die Warnweste an und positionieren Sie das Warndreieck 150 bis 200 Meter vor der Unfallstelle, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen.
  • Wenn es zu Personenschäden gekommen ist, sollten Sie zusätzlich zur Polizei und zu Ihrem Autovermieter den Rettungsdienst anrufen. Die entsprechenden Telefonnummern sind in Ihrem Mietwagen hinterlegt.Schneller Zugriff durch Wissen: Informieren Sie sich am besten vor der ersten Fahrt, wo Sie diese finden. Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe bzw. suchen Sie Schutz hinter einer Leitplanke, bis die gerufenen Kräfte eintreffen.

Unumgängliche Instanzen: Polizei und Autovermieter

  • Nicht ohne Polizei abwickeln: Anders als bei einem Unfall mit Ihrem Privat-Kfz, bei dem sich gegebenenfalls auch eine Lösung ohne Polizei und Versicherungen finden lässt, ist die Anwesenheit der Polizei bei der Abwicklung eines Mietwagenschadens unabdingbar.Allerdings kann es passieren, dass die Polizei nicht zu Ihnen ausrückt, wenn es keinen Personenschaden gegeben hat und der Wagen noch voll fahrtüchtig und verkehrssicher ist. In diesem Fall werden Sie gebeten, mit Ihrem Mietwagen auf dem Revier zu erscheinen.
  • So gut wie möglich protokollieren: Alles was über die Aufnahme des Schadens hinausgeht, klären Sie mit Ihrem Autovermieter. Weil Unfälle mit Mietwagen keine Seltenheit sind, finden Sie in Mietwagen standardmäßig spezielle Formulare, auf denen Sie den Hergang und den Schaden protokollieren können.Hilfreich ist auch das Anfertigen einer Unfallskizze bzw. das Festhalten des Schadens mit einer Handykamera. Auch eine Videoaufnahme, bei der Sie einmal um das Auto herumgehen, kann für Rechtssicherheit sorgen.

Ersatzmietwagen für den restlichen Aufenthalt

  • Wenn der komplette Papierkram erledigt ist, erfolgt üblicherweise ein Tausch: Ihr Autovermieter stellt Ihnen einen intakten Ersatzmietwagen zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Reise fortsetzen können. Bei der Rückgabe des Unfallwagens sollten Sie darauf bestehen, einen unterschriebenen Schadensbericht zum Vermieter zu erhalten.
  • Was muss ich beim Unfall bezahlen?
    Zu einem Aufpreis kommt es beim Tausch nur, wenn Sie in eine höhere Klasse upgraden möchten. Alle anderen eventuellen Zahlungen hängen vom Schaden sowie von Ihrem Versicherungsschutz (siehe oben) ab.Sie müssen den Tauschwagen nicht annehmen: Alternativ haben Sie allerdings auch die Möglichkeit, das Geschäft mit dem Anbieter an dieser Stelle zu beenden. In diesem Fall können Sie spontan zu einem anderen Mietwagen-Unternehmen wechseln.

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