Können Eltern auf eine Familienhaftpflicht verzichten? – Diese Gründe sprechen (vermeintlich) dafür!

Wenn man seinen Traumpartner gefunden hat, wünscht man sich sowohl als Frau als auch als Mann oftmals ein schönes Haus, gute Freunde und natürlich eigene Kinder.Vor allem letzteres ist für viele Menschen die tatsächliche Berufung in ihrem Leben! Ein „Projekt“, das niemals endet und das einem regelmäßig Freude bereitet bzw. das eigene Herz erwärmt. Kinder sind schon was Schönes! Aber: als Elternteil trägt man auch extrem viel Verantwortung! Als verantwortliches Elternpaar möchte man seinen Kindern schließlich etwas bieten. Die richtige finanzielle Planung ist hierbei A und O. Und in welchem Bereich rationalisieren viele Familien etwas Weg bzw. sparen kosten?

Diese Gründe sprechen für eine Familienhaftpflichtversicherung

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Natürlich bei der Familienhaftpflichtversicherung! Dies ist zunächst einmal nicht sonderlich verwunderlich. Erstens zählt die Familienhaftpflichtversicherung nach wie vor zu der Kategorie der freiwilligen Versicherungen. Ob wir diese Versicherung letztendlich abschließen liegt also vollständig in unserem eigenen Ermessen. Zweitens sind viele Fälle, die von einer Familienhaftpflicht im Regelfall abgedeckt werden zu abstrakt, als dass man sie als Elternteil wirklich nachfühlen könnte.

Außerdem möchte man am besten positiv durch das Leben gehen und Versicherungsfälle ausmalen, in denen das eigene Kind einen Schaden anrichtet, trägt in den seltensten Fällen zur guten Laune bei. Und drittens – dies ist mit Sicherheit der gefährlichste Punkt – sorgt gefährliches ‚Halbwissen‘ dafür, dass sich viele Familien in Sicherheit wähnen, obwohl eine Haftpflichtversicherung für die ganze Familie absolut das Richtige wäre! Welche Fälle das konkret sind und was man in den jeweiligen Fällen bedenken sollte, möchte wir euch in diesem kurzen Beitrag näherbringen!

Meine Kinder studieren noch! Da sind sie doch sowieso automatisch mitversichert!

Haftpflicht im Studium | © panthermedia.net /Wavebreakmedia ltd

Haftpflicht im Studium | © panthermedia.net /Wavebreakmedia ltd

So lautet zumindest die Theorie! In der Praxis sieht dieser, zunächst völlig simpel erscheinende Lebenssachverhalt, aber leider anders aus. Automatische „Pauschalaussagen“ sind im Hinblick auf das eigene Kind bzw. dessen Studium aus versicherungstechnischer Sicht leider nicht möglich. Deshalb sollten Eltern immer genau hinschauen und den eigenen Lebenssachverhalt genau unter die Lupe nehmen. So können böse Überraschungen im Normalfall mithilfe einer guten Privathaftpflicht für die ganz Familie vermieden werden!

Grundsätzlich problemlos sind die Fälle, in denen das eigene Kind sich unmittelbar nach dem Schulabschluss dazu entschließt mit dem Studium zu beginnen und dieses nahtlos an den Schulabschluss anknüpft. Entschließt sich das eigene Kind nach drei Jahren Bachelor-Studium dazu seiner ‚nahtlosen Linie‘ treu zu bleiben und das Master-Studium unmittelbar anzuschließen, so braucht es auch in diesem Fall keine eigene Haftpflichtversicherung.

Probleme mit der Familienhaftpflichtversicherung
Problematisch wird das Thema allerdings in den Fällen, in denen die Studiengänge nicht ohne Übergangszeit an den Schulabschluss bzw. an das jeweilige Erststudium angeknüpft werden. In den letzten Jahren werden Angebote wie ‚Work and Travel‘ bspw. immer beliebter. Das eigene Kind ist im Regelfall für mindestens ein Jahr auf Reisen und führt das angepeilte Studium erst nach dem Auslandsjahr fort.

Die Folge: ab diesem Zeitpunkt braucht das Kind eine eigene private Haftpflichtversicherung. Der Haftpflichtschutz der Eltern greift in diesem Fall nämlich nicht mehr, da das Studium nicht nahtlos am Schulabschluss angeknüpft wurde. Ein Sachverhalt, den man als Elternteil unbedingt ‚auf dem Schirm‘ haben sollte! Denn obwohl erwachsene Kinder mit Sicherheit weniger ‚überraschende‘ Schäden anrichten wie kleine Kinder, lauern im Alltag trotzdem weiterhin Gefahren, für die man versicherungstechnisch abgesichert sein sollte – nur für den Fall, dass es richtig teuer wird!

Meine Kinder sind allesamt unter 7 Jahre alt und deshalb noch nicht deliktsfähig

Sind Kinder unter sieben Jahren deliktsfaehig? | © panthermedia.net /ArturVerkhovetskiy

Sind Kinder unter sieben Jahren deliktsfaehig? | © panthermedia.net /ArturVerkhovetskiy

Betrachtet man den Kern dieser Aussage rein von den gesetzlichen Bedingungen her, kann man die Aussage bejahen, denn: Kinder sind bis zum siebten Lebensjahr per Gesetz nicht deliktsfähig, wie ihr bei diesem bekannten Infomagazin genauer erfahren könnt. Die Eltern können für Schäden, die von den eigenen, nicht deliktsfähigen, Kindern verursacht werden also nur zur Zahlung ‚verdonnert‘ werden, wenn sie ihre Aufsichtspflichten – diese ergeben sich aus dem § 832 BGB – bewiesener Maßen verletzt haben. Dies muss für den jeweiligen Einzelfall, unter Einbezug aller für den Sachverhalt relevanten Bestände, konkret festgestellt werden. Grundsätzlich können Eltern in den Fällen, in denen die eigenen Kinder unter 7 Jahren einen Schaden bei einem dritten Anrichten, sich kurz entschuldigen, dem Geschädigten die Hand schütteln und wohlwissend, dass sie nicht für den Schaden zahlen müssen den ‚Tatort‘ verlassen.

Allerdings ist dieses Verhalten in den wenigsten realen Fällen wirklich praktikabel bzw. wird tatsächlich auch so durchgesetzt. Die Erklärung hierfür liegt dabei auch auf der Hand, denn: Statistiken zeigen, dass die Geschädigten in vielen Fällen nicht nur einfach Nachbarn, sondern befreundete Nachbarn oder gar befreundete Pärchen sind. In diesen Fällen wäre es rein theoretisch zwar möglich den anderen Part auf den Kosten sitzen zu lassen. Allein aufgrund der zumeist seit langen Jahren bestehenden Freundschaft wird diese Option aber in den seltensten Fällen gewählt. Schließlich möchte man eine Freundschaft nicht wegen ein paar hundert Euro gefährden.

Familien, die diesen Sachverhalt komplett ignorieren und beim (nicht) Abschluss der Familienhaftpflichtversicherung nicht bedenken, fühlen sich bis zum unmittelbaren Zeitpunkt, in dem der jeweilige Schadensfall tatsächlich eintritt zwar sicher, erwachen meist aber schnell aus dieser Sicherheit und es wird ihnen klar, dass sie den entstandenen Schaden in jedem Fall aus eigener Tasche begleichen werden. Im Vergleich zu den Tarifen vieler Familienhaftpflichtversicherungen sind die Schadenssummen in vielen Fällen fast schon horrend – und eben komplett unnötig!

Man kann drauf verzichten – aber selten mit einem guten Gefühl!

Die Familie richtig absichern | © panthermedia.net /ArturVerkhovetskiy

Die Familie richtig absichern | © panthermedia.net /ArturVerkhovetskiy

Na klar kann man auf eine Familienhaftpflichtversicherung verzichten. Doch allein Anbetracht der im Text beschriebenen Fälle ist stark zu bezweifeln, dass man dies als Elternteil wirklich mit einem richtig guten Gefühl im Hinterkopf machen könnte. Fakt ist: im Alltag kann im Zusammenhang mit den eigenen Kindern einfach viel zu viel passieren! Und damit meinen wir nicht nur den berühmten Fußball, der mit Karacho, ganz aus versehen, durch die Fensterscheibe des Nachbarn fliegt. Auch beim Radfahren oder gar beim Toben in der Wohnung der besten Freunde können Schäden bzw. Kosten entstehen, für die man ohne eine intakte Haftpflichtversicherung für die ganze Familie aus eigener Tasche aufkommen muss – selbst dann, wenn das eigene Kind nicht deliktsfähig ist, man aber im Inbegriff ist, eine langjährige Freundschaft über ‚ein paar Euro‘ zu zerstören.

Oftmals werden Debatten dieser Art mit dem Argument, die eigenen Kinder seien doch schließlich sehr gut erzogen, versucht zu beenden. Doch ändert dies wirklich? Macht das die eigenen Kinder wirklich weniger neugierig nach neuen Erlebnissen, die potentielle Gefahren bzw. Sachschäden bergen? Lässt das die eigenen Kinder bei einer großen Familienzusammenkunft wirklich ‚verantwortungsvoller‘ mit den gleichaltrigen Cousins und Cousinen durch das Haus toben? Zur ehrlich Beantwortung genügt diesbezüglich oft ein einfacher Blick in die eigene Kindheit!


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