Die Steuerparadiese der Welt: Wie funktioniert die Steuerflucht?

Die Steuerparadiese der Welt: Wie funktioniert die Steuerflucht?

Steuern sind für viele ein überflüssiges Übel, was sie gerne reduzieren würden. Insbesondere in Großbritannien wird eine Einkommenssteuer von 50% fällig, was die Steuererklärung besonders schmerzhaft werden lässt. Der Gedanke liegt daher nah, der Steuer und dem Fiskus zu entfliehen.

Viele Prominente haben dies bereits vorgemacht und brachten ihr Geld nach Luxemburg, in die Schweiz oder auf exotische Inseln, in denen die Steuer geringer ist. Einigen machten sich durch ein unkluges Verhalten der Steuerhinterziehung schuldig.

Auch zahlreiche Konzerne und Firmen möchten ihren Gewinn durch eine Flucht vor hohen Steuern in Steuerparadiese maximieren. Welche Länder, Inseln sowie Regionen Steueroasen sind und wie eine Steuerflucht möglich ist, erfahren Sie hier.

Die beliebtesten Steueroasen der Welt

Auf der Suche nach einem Steuerparadies stolpern die meisten Steuerbetrüger, Briefkastenfirmen und Steuerflüchtlinge über die Schweiz, Luxemburg und die Cayman Inseln. Sie liegen beim Schattenfinanzindex des Tax Justice Networks stets ganz weit oben. Diese Steuerparadiese begeistern Firmen, Konzerne und Privatpersonen noch immer durch ein ausgeprägtes Bankgeheimnis und geringe Steuern.

Doch dies sind nicht die einzigen Orte auf der Welt, in denen Banken die Gelder von Personen aufbewahren, die vor der Steuer flüchten. Steuern sind auch in Staaten wie Thailand, Jakarta, Venezuela oder Kolumbien beispielsweise nicht hoch. Außerdem rangiert Hongkong auf einen hohen Platz beim Schattenfinanzindex, da dort ebenfalls ein Bankgeheimnis besteht.


Die Top Ten der Steueroasen (Financial Secrecy Index 2013)

RangLandFSI-Score
1.Schweiz1.765,3
2.Luxemburg1.454,5
3.Hongkong1.283,4
4.Cayman Islands (UK)1.233,6
5.Singapur1.216,9
6.USA1.213,0
7.Libanon747,9
8.Deutschland738,3
9.Jersey (UK)591,7
10.Japan513,1

Was haben die Steuerparadiese von Geldern aus dem Ausland?

Auf den ersten Blick mag es verwunderlich erscheinen, dass einige Länder mit ihrem exzellenten Bankgeheimnis Briefkastenfirmen und Steuerflüchtlinge geradezu anzulocken scheinen. Die Gründe dafür sind jedoch einfach:

  • Verwaltung von Schwarzgeld oder von legalen Geldern bringt wertvolle Gebühren.
  • Entstehung von zusätzlichen Arbeitskräften im Finanzsektor.
  • vermögende Privatpersonen nutzen die Steueroase als weiteren Wohnsitz und kurbeln die Wirtschaft durch den Kauf von teuren Gütern an.

Wie flüchte ich als Privatperson vor der Steuer und dem Fiskus?

Wer seinen Wohnort nicht ändern möchte, bekommt von den Banken in einschlägigen Steueroasen andere Möglichkeiten offenbart, um Schwarzgeld vor dem Finanzamt zu verstecken. So kann das Geld in ein Unternehmen eingebracht werden, welches eine Stiftung in einem Steuerparadies überträgt.

Damit tauchen diese Firmen nur als Eigentümer auf, aber nicht die eigentliche Person. Dies bedeutet, dass die Erträge frei von Steuern sind und dadurch der Gewinn höher ist.

Sollte der Eigentümer versterben, erfolgen von den Banken keine automatischen Mitteilungen an das deutsche Finanzamt. Die Steuer für die Erbschaft entfällt und keine Steuererklärung ist erforderlich.

Einige Steuerflüchtlinge und Steuerbetrüger zahlen ihr Schwarzgeld ferner auf anonyme Konten ein. Um den Fiskus auf diese Weisen auszutricksen und somit Gelder aus der Steuererklärung herauszuschummeln, bedarf es meist einer höheren Anlagesumme.

Einige Banken in Steueroasen ermöglichen erst eine Kontoeröffnung, wenn der Betrag die 100.000 Dollar oder sogar 1 Million Dollar überschreitet. Als Normalverdiener eine Steuerflucht ins Ausland ohne Wohnsitzänderung vorzunehmen, ist daher meist nur sehr schwer möglich.


Wie lege ich in einem Steuerparadies Geld an,
ohne zum Steuerbetrüger zu werden?

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, was verbietet, als Privatperson Steuerparadiese zu nutzen. Jeder Bundesbürger darf in einer Steueroase ein Konto eröffnen. Eines muss jedoch beachtet werden, um nicht in die Kategorie Steuerbetrüger zu rutschen: Jegliche Erträge aus der Schweiz, Luxemburg, den Cayman Inseln sowie anderen Steueroasen müssen in Deutschland dem Fiskus mitgeteilt werden. Das Bankgeheimnis verhindert, dass dies das Finanzinstitut vor Ort tut.

Zudem ist Folgendes anzumerken:

  • Der Fiskus kennt das Wohnsitzprinzip. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz sowie Lebensmittelpunkt hat, muss die kompletten Einkünfte weltweit in Deutschland versteuern.
  • Es existieren Doppelbesteuerungsabkommen mit diversen Ländern, in denen fixiert ist, dass der deutsche Staatsbürger in Deutschland seine Kapitalerträge versteuern muss.
  • Teilweise lassen sich gezahlte Steuern anrechnen.
  • Schwarzgeld im Ausland zu verstecken, kann für Steuerflüchtlinge teuer werden und sie sogar ins Gefängnis bringen.

Wie gelingt die Steuerflucht bei Unternehmen und Firmen?

Konzerne ziehen eine Steuerflucht in Erwägung, um den Gewinn zu maximieren. Dafür gründen die internationalen Firmen häufig im Steuerparadies Schweiz, Luxemburg oder anderen Ländern mit einem hohen Schattenfinanzindex Tochterunternehmen.

Der Gewinn, der innerhalb des Unternehmens erzielt wird, kann so in eine Steueroase verschoben werden. Dort kommt das deutsche Finanzamt nicht an ihn heran. Natürlich können die Konzerne nicht ihren gesamten Gewinn in einer Steueroase transferieren.

Um sich nicht der Steuerhinterziehung beim Fiskus schuldig zu machen, erhalten die Tochterunternehmen beispielsweise Lizenzen und Patente. Für diese zahlt der Mutterkonzern Gebühren, die den Gewinn nicht reduzieren. Diese Gebühren bzw. Einnahmen der Tochterfirma sind im Steuerparadies von den Steuern befreit.


Inwiefern reagiert das Finanzamt auf die Tricks der legalen Steuerhinterziehung?

Eine legale Steuerhinterziehung wird durch deutsche Gesetze limitiert. Konzerne beispielsweise müssen ein Mindesteigenkapital besitzen und dürfen nicht komplett von dem Tochterunternehmen aus einem Land mit hohem Schattenfinanzindex finanziert werden, um die Entstehung von Briefkastenfirmen zu vermeiden.

Ferner dürfen die Zahlungen für die Sollzinsen des Kredites nicht vollständig in der Steuererklärung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Außerdem erkennt das Finanzamt Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen nicht an. Ihr Gewinn wird dem Mutterkonzern zugewiesen, was jedoch häufig schwierig nachzuweisen ist.

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